Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung (Reiseleistungen)
Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in dem Auftrag enthaltenen Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des KB-Busbetriebes vor, dass der Kunde innerhalb der gegebenen Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch schriftliche Bestätigung, Vertrag, Anzahlung des Reisepreises) annehmen kann, sofern die notwendigen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Annahme frei sind. Bis zum Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist keine Beförderungszusage durch den KB-Busbetrieb und dem Kunden zustande gekommen.
2. Zahlung und Verpflichtungen
2.1. Bei Langzeitaufträgen ab zwei Monate wird ein Zahlungsmodus vereinbart, welcher Finanzierungsrisiken beidseitig minimiert und Vorauszahlungen für den Kunden verhindert.
2.2. Bei langfristigen Buchungen > 12 Wochen bis Fahrtbeginn ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises zu leisten, jedoch mindestens € 150. Die Restzahlung ist innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen mit Fahrtbeginn innerhalb der kommenden 12 Wochen ist eine Anzahlung von 75% des Angebotspreises vor Fahrtbeginn zu entrichten und der Rest inklusive eventuelle Zusatzkosten binnen 5 Werktagen nach Fahrtende.
2.4. Sollte der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig zahlbar sein, können Mahngebühren zu Lasten des Auftraggebers entstehen. Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Fahrtantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Reise-/Beförderungsvertrag selbstwirksam kostenpflichtig gemäß Abschnitt 4.3 der AGB storniert.
2.5. Nebenkosten wie Hotelunterkünfte, Kreditkartengebühren, Straßen-, Maut-, Park-, Fähr- und Stadteinfahrtsegebühren, Reinigungskosten sind in der Regel nicht im Angebotspreis enthalten und werden nur im Reklamationsfall gesondert betrachtet (Beispiel übermäßig verschmutztes Fahrzeug oder Behebung grob fahrlässiger Schäden).
3. Absage, Leistungs- u. Preisänderungen
3.1. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die KB-Busbetrieb den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
3.2. Der KB-Busbetrieb ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Erhebliche Änderungen bedürfen zwingend der schriftlichen Einwilligung beider Seiten.
3.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer für den Reisezweck wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung zwingend schriftlich geltend zu machen.
3.4. Bedingt durch die Sars-CoV-2 Einschränkungen herrschen in der Bustouristik gezwungenermaßen in diversen Bundesländern zum Teil geringe Auslastungen in Reisebussen von bis zu 50%. Angesichts der Lockerungspolitik der vergangenen Monaten wird davon ausgegangen, dass künftige Fahrttermine ohne Einschränkungen wahrgenommen werden können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, muss zur Einhaltung der Maximalauslastung ggf. ein weiterer Bus für die Fahrt eingesetzt werden. Die Höhe der entstehenden Mehrkosten entspricht den für den bereits gebuchten (ersten) Bus angebotenen Kosten und sind kundenseitig zu tragen. Die ursprüngliche Buchung bleibt bestehen, auch wenn der gebuchte Bus gegebenenfalls nur mit reduzierter Kapazität eingesetzt werden darf.
3.5. Die Preisgestaltung sowie der gebuchte Auftrag erfolgten gemäß den COVID-19-Auflagen zum Zeitpunkt der Buchung. Eventuell entstehende Mehrkosten, bei Änderungen der behördlichen Auflagen, trägt der Kunde in voller Höhe. Der KB-Busbetrieb übernimmt keinerlei Haftung.
4. Rücktritt und Umbuchung des Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise schriftlich zurücktreten.
4.2. Am Vortag des Reiseantritts kann maximal eine Änderung der Buchungsänderung ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Alle darüberhinausgehenden Änderungen sind mit einer Umbuchungsgebühr in der Regel von jeweils € 25,00 behaftet. Unabhängig von der Gebühr können weitere Mehrkosten für umgebuchte Leistung entstehen. Umbuchungen sind nur bei Verfügbarkeit möglich.
4.3. Im Falle eines Rücktrittwunsches kann der KB-Busbetrieb eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach nachstehenden Prozentsätzen vom Gesamtreisepreis berechnet:
- Stornierung bis zu 45 Tage vor Fahrtbeginn: 15%
- Stornierung bis zu 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20%
- Stornierung bis zu 15 Tage vor Fahrtbeginn: 50%
- Stornierung bis zu 7 Tage vor Fahrtbeginn: 70%
- Stornierung bis zu 2 Tage vor Fahrtbeginn: 80%
- Stornierung bis zu 1 Tag vor Fahrtbeginn: 90%
- Stornierung am Reisetag: 100%
5. Haftung
5.1. Die Haftung des KB-Busbetriebs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Die vertragliche Haftung von uns als Busunternehmen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
5.3. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des KB-Busbetriebes beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 2.000,- vereinbart.
5.4. Der KB-Busbetrieb haftet nach §651 | BGB nicht für auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, Epidemien, etc.), veranstalter- und leistungsfremde Streiks oder Verkehrsbehinderungen zurückgehende Reisebeeinträchtigungen.
6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
6.0. Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
6.1. Der Kunde kann bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einfäumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom KB-Busbetrieb verweigert wird oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht werden kann.
6.2. Eine Beanstandung (BEA) nimmt die Qualitätsabteilung schriftlich entgegen, in Notfällen kann der 24/7 Support erreicht werden. Eine Eingangsbestätigung über die Mängelrüge erhalten Sie daraufhin in schriftlicher Form per E-Mail. Eine BEA ohne Kenntnisnahme durch den Auftragnehmer genügt nicht.
6.3. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des KB-Busbetriebes, Am Kampfeld 2, 37170 Uslar, info@kb-bus.de geltend zu machen.
6.4. Ansprüche aus dem Vertrag können nur durch den Kunden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an das Busunternehmen, sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist so lange gehemmt, wie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.5. Der Kunde richtet sich nach der Obergrenze von einem Reisegepäckstück und einem Handgepäckstück pro Person mit 25kg insgesamt. Kleinbusse können darüber hinaus eine Minderkapazität aufweisen. Mehrgepäck muss schriftlich bei der Beauftragung angezeigt werden.
6.6. Es kommen ausschließlich Vertragspartner zum Einsatz, die über alle für die Beförderung notwendigen Konzessionen verfügen und qualifiziertes und geschultes Personal einsetzen.
6.7. Bei Schüler-Transfers werden Schulen vorab um eine Einverständniserklärung gebeten, die detailliert über die Haftung von Schäden, Verunreinigungen und Unfällen durch fahrlässiges, unbeaufsichtigtes, mutwilliges Verhalten informiert und die KB-Busbetrieb absichert.
6.8. Bei Fahrten mit erhöhtem Beförderungsrisiko (z.B. Fußballfahrten, Jungsgesellenabschied, Demonstrationen) behält sich der KB-Busbetrieb vor, eine Kaution von bis zu € 25,00 pro Person vor Fahrtantritt zu erheben. Diese wird bei komplikationsfreiem Reiseverlauf zum Fahrtende zurückerstattet. Sollte bei Buchung nicht angegeben werden, dass es sich um eine Fahrt dieser Art handelt, behält sich der KB-Busbetrieb eine Aufhebung des geschlossenen Vertrages vor.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
7.1. Der Kunde und die zu befördernden Passagiere müssen sich im Voraus selbstständig über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen) informieren. Die Informations- und Sorgfaltspflicht hierzu obliegt vollumfänglich dem Kunden.